Erweiterung des Erhaltungsgebiets Hornstraße

8. Juli 2018
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Wort gehalten!

Die Ruhlsdrofer Straße ist jetzt Bestandteil des “Erhaltungsgebiets Hornstraße”.

Liebe Mieterinnen und Mieter,

am 22. August 2017 hatten wir eine Veranstaltung in der Kneipe „Zum goldenen Handwerk“ zur weiteren Entwicklung der Blöcke an der Ruhlsdorfer Straße und Umgebung. Dort haben wir versprochen, dass wir nicht locker lassen werden, bis wenigstens der westlich gelegene Block an der Ruhlsdorfer Str. einen Schutzstatus erhält.

Das ist jetzt erreicht!


Presseerklärung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg vom 5. Juli 2018:

Erweiterung des Erhaltungsgebiets „Hornstraße“

Das Erhaltungsgebiet „Hornstraße“ in Kreuzberg wurde zum 1. Juli 2018 um die mit Wohnhäusern bebauten Teile des benachbarten Rathausblocks (das Gebiet zwischen Obentrautstraße, Mehringdamm, Yorckstraße und Großbeerenstraße) sowie den kompletten Block 153 (eingefasst von Tempelhofer Ufer, Ruhlsdorfer Straße, Obentrautstraße und Großbeerenstraße) erweitert.

Die Mieter*innen der betroffenen Häuser werden künftig durch die Vorgaben der Sozialen Erhaltungssatzung nach §172 Abs.1 Nr.2 besser vor Verdrängung geschützt.

„Die Erweiterung des Erhaltungsgebiets ermöglicht uns künftig, auch hier das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben.“, erklärt Baustadtrat Florian Schmidt. Modernisierungen, um einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard der Wohnungen herzustellen, oder energetische Sanierungen sind weiterhin möglich.

 


Zum Hintergrund

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für verschiedene Gebiete Erhaltungsverordnungen beschlossen. Ziele dieser Verordnungen sind die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart nach 0§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB oder beides.

In den sozialen Erhaltungsgebieten (d.h. den Gebieten zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) sollen einerseits übermäßig teure Modernisierungen und andererseits die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindert werden. Diese sozialen Erhaltungsgebiete werden oft auch Milieuschutzgebiete genannt.

Besonders umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen treiben die Mieten stark in die Höhe und führen dazu, dass viele Mieter*innen sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können und ihren Kiez verlassen müssen. Sogenannte Luxusmodernisierungen werden deshalb nicht genehmigt.

In Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung besteht darüber hinaus ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Bezirk um die Bevölkerungsstruktur noch wirksamer zu schützen. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in sozialen Erhaltungsgebieten nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.

 


 

Kostenlose Mieterberatung im Auftrag des Bezirksamts

Information zu Mieterrechten und zur besonderen Rechtslage in Milieuschutzgebieten (Sozialen Erhaltungsgebieten),

Für die kostenlose Anwaltssprechstunde ist eine Terminvereinbarung erforderlich
(Tel: 030 / 293431-0).

Wo und wann?

  • Nachbarschaftszentrum, Cuvrystr. 13/14, 10997 Berlin,
    • Montag 15-18 Uhr (Anwaltssprechstunde)
    • Donnerstag 15-18 Uhr
  • Familienzentrum Mehringdamm, Mehringdamm 114, 10965 Berlin,
    • Dienstag 15-18 Uhr
    • Donnerstag 15-18 (Anwaltssprechstunde)

 


 

Bis zur Festsetzung war es ein langer Weg, der immer wieder unsere Initiative verlangte

Hier eine Dokumentation:

Drucksache: DS/0073/V

Initiator: SPD, Dahl, John
01.03.2017 BVV BVV-017/V in der BVV beschlossen

Beschluss
Betr.: Auch für die Ruhlsdorfer Str. eine Satzung

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, ob die in dem Schlussbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Rathausblock / Ruhlsdorfer Straße aufgelisteten Substanz- und Funktionsschwächen nach §136 Abs.2 Satz 2 Nr. 1 und 2 BauGB in den Untersuchungsgebieten Ruhlsdorfer Straße West und Ruhlsdorfer Straße Ost nicht doch eine Ausweisung als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß §142 BauGB rechtfertigen.

In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat mit der Zielsetzung zugehen, dass dieser die finanziellen Mittel für die Untersuchungen bereitstellt.

Drucksache: DS/0384/V

Initiator: SPD, Dahl, John
12.07.2017 BVV BVV-010/V ohne Änderungen in der BVV beschlossen

Beschluss
Betr.: Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für die Blöcke Ruhlsdorfer Straße Ost und Ruhlsdorfer Straße West durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes Hornstraße

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich das Erhaltungsgebiet Hornstraße um die Blöcke Ruhlsdorfer Straße Ost und Ruhlsdorfer Straße West gemäß §172 Abs. 1 Nr.2 BauGB zu erweitern. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis August 2017 zu berichten.

Drucksache: DS/0584/V

Initiator: SPD, Dahl, John
13.12.2017 BVV BVV-015/V schriftlich beantwortet

Mündliche Anfrage
Betr.: DS 0384 – Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für die Blöcke Ruhlsdorfer Straße Ost und Ruhlsdorfer Straße West durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes Hornstraße – Berichterstattung bis August 2017

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum liegt zur Drucksache 0384 noch keine Berichterstattung vor?
Sowohl die Ausweisung eines sozialen Erhaltungsgebietes als auch dessen mögliche Erweiterung bedürfen fundierter, rechtssicherer Untersuchungen u.a. der Gebäude-, Wohnungs- und Haushaltsstrukturen sowie der sozialen, baulichen und marktwirt-schaftlichen Dynamiken in den zu untersuchenden Gebieten. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, einzelne Häuser oder Blöcke einfach so an ein bereits bestehendes Erhaltungsgebiet anzugliedern. Das Erhaltungsgebiet „Hornstraße“ kann nicht ohne entsprechende Untersuchungen um die Blöcke Ruhlsdorfer Straße Ost und Ruhlsdorfer Straße West gemäß §172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch erweitert werden.

2. Wann kann das Bezirksamt den Vollzug der Drucksache 384 melden?
Die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer sozialen Erhaltungsverordnung erfordern eine regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Verordnung. Die letzte Fortschreibung für das Erhaltungsgebiet „Hornstraße“ erfolgte im Jahr 2015, so dass die nächste Fortschreibung im Jahr 2019 zu erfolgen hätte. Es wird vorgeschlagen, auch in Hinblick auf die in der Begründung der Anfrage Nr. 0384 beschriebene Situation, die Untersuchung auf das Jahr 2018 vorzuziehen und dabei die o. g. Blöcke der Ruhlsdorfer Straße mit einzubeziehen. Eine entsprechende Planung von finanziellen Mitteln und Personalkapazitäten erfolgt derzeit für 2018.

3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass jeder Monat Verzögerung der Festsetzung zum Erhaltungssatzungsgebiet jegliches Verantwortungsbewusstsein des Bezirksamtes für die Mieter in den Blöcken der Ruhlsdorfer Straße entbehrt?
Eine Kurzanalyse der beantragten Baumaßnahmen und der Abgeschlossenheitsbeschei-nigungen in beiden Blöcken der Ruhlsdorfer Straße hat ergeben, dass derzeit kein Verdrängungsdruck herrscht wie bspw. in anderen Gebieten im Ortsteil Berlin-Kreuzberg. In den letzten 2 Jahren wurden lediglich 2 Bauanträge gestellt sowie ein Antrag auf Abge-schlossenheit.

Zum Aufwertungspotenzial und zur Verdrängungsgefahr (Einkommen und jetzige Mieten der Bewohner) liegen kaum verwertbare Angaben und Daten vor, auch nicht aus den vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Rathausblock. Liegen Daten vor, sind diese bereits zu alt.

Sollte sich, wie in der Anfrage vorgeschlagen, eine Angliederung von 2 Blöcken an ein bestehendes Gebiet auf nicht rechtssichere Daten stützen, riskiert der Bezirk durch eine solche Vorgehensweise ggf. eine Normenkontrollklage, die zu einer dauerhaften Aufhebung des bestehenden sozialen Erhaltungsgebiets „Hornstraße“ führen würde. Das kann so nicht gewollt sein, da der Bezirk auch eine Verantwortung für die Mieter des bestehenden Erhaltungsgebietes „Hornstraße“ hat.

Freundliche Grüße
Florian Schmidt

Drucksache: DS/0638/V

Initiator: SPD, Dahl, John /Möbus, Anja
28.02.2018 BVV ohne Änderung am 30.5.2018 in der BVV beschlossen

Antrag
Betr.: Aufstellungsbeschluß zur Erweiterung des bestehenden sozialen Erhaltungsgebiets Hornstraße um die Blöcke Sanierungsgebiet Rathausblock und die Blöcke östlich und westlich der Ruhlsdorfer Straße

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des bestehenden sozialen Erhaltungsgebiets Hornstraße um die Blöcke Sanierungsgebiet Rathausblock und die Blöcke östlich und westlich der Ruhlsdorfer Straße zu fassen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist dieser Satzungsbeschluss, falls möglich, ohne weitere empirische Untersuchungen zu fassen. Sollten auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung zur Festlegung des Sanierungsgebietes Rathausblock zusätzliche empirische Datenerfassungen notwendig sein, so sind diese mit oberster Priorität zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zur Festlegung des sozialen Erhaltungsgebiets durchzuführen.

Begründung:
Um mögliche private Verwertungsinteressen aufgrund der Entwicklung in den umliegenden besonders geschützten Gebieten:

  • Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt,
  • Soziales Erhaltungsgebiet Hornstraße sowie
  • das Soziale Erhaltungsgebiet Bergmannstraße -Nord

präventiv zu begegnen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der in den Blöcken Sanierungsgebiet Rathausblock, östlich und westlich der Ruhlsdorfer Straße vor Verdrängung zu schützen, ergibt sich die besondere Eilbedürftigkeit der Maßnahme.

Im Mietspiegel ist das Gebiet als einfache Lage eingestuft. Für den gebietsprägenden Gründerzeitbau hat sich die ortsübliche Vergleichsmiete in den vergangenen sechs Jahren – je nach Ausstattung und Größe – teilweise verdoppelt.

Bei den Angebotsmieten erreicht das Untersuchungsgebiet, wie der gesamte Bezirk, mittlerweile Spitzenwerte im Berliner Vergleich.

Erheblich gestiegene Mieten und ein deutliches Unterangebot an Sozialwohnungen im Untersuchungsgebiet forcieren eine Veränderung der Gebietsbevölkerung zu Lasten einer ausgewogenen sozialen Mischung und einkommensschwacher Haushalte.

Vor diesem Hintergrund kommt dem Gebiet mit seinen Entwicklungspotenzialen und dem rasant steigenden Investoreninteresse am Kauf von Wohnobjekten in diesem Gebiet eine erhebliche Bedeutung zu, die soziale Mischung und Wohnraumversorgung durch die sofortige Fassung des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebiets Hornstraße langfristig zu sichern.