Antrag auf Abschaffung des § 219a

19. März 2018
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Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf den Antrag auf Abschaffung des § 219a StGB (wieder) einzubringen und sich für die Abschaffung des § 219a einzusetzen”

Was ist der § 219a StGB?

Der § 219a StGB verbietet es Personen des eigenen Vermögensvorteils wegen, öffentlich, in einer Versammlung, oder durch durch Verbreiten von Schriften Informationen über die eigene oder fremde Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, sowie über geeignete Mittel und Verfahren zu verbreiten.

Es darf nicht sein, dass nach § 219a StGB die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen regelmäßigals  Werbung verstanden wird und zu einer Verurteilung führt. Zuletzt geschah dies im November 2017. Die Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe von 6000 € verurteilt, weil Sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat.Frauen in einer solch sensiblen Situation wie einer frühen Schwangerschaft Informatione  n über ihre Möglichkeiten vorzuenthaltenund die Suche nach einer behandelnden Praxis zu erschweren ist für uns nicht akzeptabel.

Die SPD Bundestagsfraktion hat am 11.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen, am 02.03.2018 vorgelegt (Drucksache 19/1046) und im Zuge der neuen Koalition mit der CDU/CSU bisher noch nicht in den Bundestag eingebracht.

Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden.Für und Sozialdemokratinn en und Sozialdemokraten ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist.Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben.

Für die Abteilung Kreuzberg 61 ist klar, dass der freie Zugang zu medizinischen Informationen nicht weiter kriminalisiert werden darf!

Wir werden den Antrag auf der Kreisdelegiertenversammlung  der SPD Friedrichshain-Kreuzberg einbringen und haben die Weiterleitung an den Landes- und Bundesparteitag empfohlen.Wollt ihr auch in eurer Gliederung den Antrag einbringen?

Ladet euch den Musterantrag runter:

Musterantrag- §219a StGB abschaffen.docx 19 KB

Der Antrag ist nur der Anfang. Wir unterstützen die Kampagne des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung zur Abschaffung von §219a StGB.

Auch ihr könnt Teil der Kampagne werden!

Macht ein Bild von euch mit verklebtem Mund. Schreibt § 219a drauf, teilt es unter dem Hashtag #wegmit219a und sendet es an die Kampagne unter: koordinierungskreis@sexuelle-selbstbestimmung.de

Mehr Infos zum Bündnis gibt es unter: www.sexuelle-selbstbestimmung.de